Junge Menschen unter 18 Jahren müssen in Bayern endlich wählen dürfen!

Bayern ist eines von nur fünf Bundesländern, in dem Jugendliche unter 18 Jahren weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene wählen dürfen. 

Das müssen wir ändern!

Warum?

Hier sind fünf gute Gründe

Die Absenkung des Wahlalters…

Junge Menschen in der Ausbildung zeigen, dass sie auch bereit sind, Pflichten als Staatsbürger*innen wahrnehmen, indem sie Steuern zahlen.

Das Wahlrecht besitzt erst einmal jede*r. Ausnahmen müssen gut begründet sein. Das ist bei Menschen über 16 nicht der Fall. Die Entwicklungspsychologie bestätigt, dass die Fähigkeit zur Folgenabschätzung zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr bereits komplett ausgereift ist. Mit 14 bis 16 Jahren wird jungen Menschen die „Ausbildungsreife“ bestätigt. Hierunter fallen Fähigkeiten wie Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Selbständigkeit, Fähigkeit zur Selbsteinschätzung. Damit verfügen junge Menschen über Merkmale, die auch für eine Wahlalterabsenkung sprechen.Die 

In Deutschland sind junge Menschen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres uneingeschränkt religionsmündig. Die Religionsmündigkeit beinhaltet das Recht, aus der Konfession oder Gemeinschaft auszutreten sowie das Recht zu konvertieren. 14-jährige können darüber hinaus entscheiden, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht. In Bayern und Saarland ist Zustimmung der Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres notwendig. In vielen bayerischen Diözesen können junge Menschen ab 14 Jahren Pfarrgemeinderäte mitwählen

Zur Wahl des Europäischen Parlaments ist das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt worden. Es ist nur folgerichtig das Wahlalter für alle in Deutschland stattfindenden Wahlen zu senken.

Die Durchführung der U-18-Wahl-Projekte zeigen, dass junge Menschen nicht extrem wählen. Junge Menschen zeigen, dass ihr Umgang mit dem Recht wählen zu dürfen sehr verantwortungsvoll geschieht.

Werden junge Menschen unter 18 Jahren gefragt, ob sie wählen wollen, beantworten die Frage oft mit der Aussage, dass sie unsicher sind. Diese Selbsteinschätzung macht deutlich, dass sie sich der Verantwortung bewusst sind.

Die Wahlalterabsenkung bedeutet unmittelbare Beteiligung am politischen Prozess von der Kommunalebene (Entscheidung über Freizeitangebote, Jugendhäuser, ÖPNV, etc.) über die Landesebene bis zur Bundesebene. Wie wichtig der Einbezug junger Menschen ist, hat die Corona-Pandemie deutlich gemacht. Junge Menschen und ihre Lebenssituation waren lange nicht im Fokus politischen Handels.

Das Wahlrecht ist verbunden mit Recht an Verfahren der direkten Demokratie, wie Volksbegehren und Volksabstimmungen teilzunehmen. Bei diesen geht es in der Regel um Zukunftsfragen junger Menschen. Junge Menschen darf das Recht der Mitbestimmung nicht länger abgesprochen werden.

Das Recht zur Wahl gehen zu dürfen und die Ausübung des Wahlrechts vermittelt jungen Menschen positive, unmittelbare, demokratische Grunderfahrung, die sich motivierend auf weiteres gesellschaftliches und politisches Engagement auswirken können.

Ein Wahlrecht U18 stärkt das Verantwortungsbewusstsein junger Menschen, da sie sich unmittelbar als politische Handelnde erleben, die das Gemeinwesen aktiv mitgestalten. Dies erhöht ihr Zugehörigkeitsgefühl und die Selbstwirksamkeitserfahrung. Damit findet Identifikation mit der Stadt/dem Dorf, dem Land statt. Heimat wird erfahren!

Mit der Wahrnehmung und Ausübung des Wahlrechts übernehmen junge Menschen Verantwortung für die Gestaltung des politischen Gemeinwesens und erleben so die Einbindung in Rechte und Pflichten.

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Eine Kampagne des BDKJ Bayern